Sozialzahnmedizin

Wir sind für Sie da

Unsere Praxis bietet sozialzahnmedizinische Leistungen für Patientinnen und Patienten, die durch Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden.
In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sorgen wir dafür, dass notwendige zahnmedizinische Behandlungen durchgeführt werden können – transparent, strukturiert und unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation.

Bei Patientinnen und Patienten, die durch die Sozialhilfe unterstützt werden, können die Behandlungskosten in der Regel direkt mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden.

Auch hier gilt:
Übersteigen die Kosten einen bestimmten Rahmen, ist vor Beginn der Behandlung eine Kostengutsprache notwendig.

AHV/IV

Für Patientinnen und Patienten mit AHV- oder IV-Leistungen und Anspruch auf Ergänzungsleistungen erfolgt die Abrechnung über das zuständige Amt für Ergänzungsleistungen.
Bei umfangreicheren Behandlungen ist vorab eine Kostengutsprache erforderlich. Diese wird durch uns als behandelnde Praxis eingeholt.
Die Behandlungen orientieren sich an den geltenden Richtlinien und müssen: zweckmässig, wirtschaftlich, und medizinisch sinnvoll sein.